Gesetzesregister Vertragsrecht 2026: BGB, HGB, DSGVO — Amtliche Texte

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Dieses Register buendelt die amtlichen Gesetzestexte, die fuer Vertragsvorlagen in Deutschland massgeblich sind. Jeder Eintrag verlinkt auf die Primaerquelle (gesetze-im-internet.de fuer deutsches Recht, EUR-Lex fuer EU-Recht). Nur der amtliche Text ist verbindlich. Stand: 22. April 2026.

1. Buergerliches Gesetzbuch (BGB) — Allgemeines Vertragsrecht

2. Handelsgesetzbuch (HGB) — Kaufleute und Handelsgeschaefte

3. Gesellschaftsrecht

4. Arbeitsrecht

5. Mietrecht (Spezialregelungen)

6. Datenschutz und digitale Vertraege

7. Widerruf und Verbraucherschutz

8. Prozessrecht und Verjaehrung

Aenderungsprotokoll

  • 22. April 2026 — Register angelegt.

Dieses Register wird manuell aus amtlichen Quellen gepflegt. Die Links verweisen auf die konsolidierten, aktuell gueltigen Fassungen. Bei Abweichungen zwischen dem hier verlinkten Text und dem amtlichen Bundesgesetzblatt bzw. Amtsblatt der EU gilt ausschliesslich der amtliche Text.

Haufig gestellte Fragen

Ist gesetze-im-internet.de die amtliche Quelle?
Ja. Das Portal wird vom Bundesministerium der Justiz in Kooperation mit juris betrieben und enthaelt die konsolidierten Fassungen der Bundesgesetze. Verbindlich ist jedoch nur die Verkuendung im Bundesgesetzblatt (BGBl.).
Warum fehlen Landesgesetze?
Landesgesetze finden Sie ueber die Rechtsportale der jeweiligen Laender (z. B. gesetze.nrw.de, landesrecht-bw.de). Dieses Register fokussiert auf Bundesrecht und EU-Recht, die fuer bundesweite Vertragsvorlagen relevant sind.
Hat dieses Register rechtsverbindliche Wirkung?
Nein. Nur die im BGBl. und im Amtsblatt der EU veroeffentlichten Texte sind verbindlich. Das Register ist ein kuratierter Index zur Erleichterung des Zugangs zu den Primaerquellen.

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