Die Generalvollmacht ist die umfassendste Form der Bevollmaechtigung: Der Bevollmaechtigte kann praktisch alles tun, was der Vollmachtgeber selbst tun koennte. Das ist ein enormes Vertrauensbekenntnis — und ein erhebliches Risiko.
Umfang der Generalvollmacht
- Abschluss aller Vertraege
- Bankgeschaefte (Kontoführung, Kreditaufnahme)
- Immobiliengeschaefte (mit notarieller Form)
- Behoerdenangelegenheiten
- Prozessfuehrung
- Unternehmerische Entscheidungen
Risiken
Missbrauchsgefahr Der Bevollmaechtigte kann mit einer Generalvollmacht Ihr gesamtes Vermoegen veraeussern, Kredite aufnehmen und Vertraege abschliessen. Eine Kontrolle findet nicht statt. Erteilen Sie eine Generalvollmacht nur an Personen, denen Sie uneingeschraenkt vertrauen.
Generalvollmacht vs. Vorsorgevollmacht
| Aspekt | Generalvollmacht | Vorsorgevollmacht |
|---|---|---|
| Wirksamkeit | Sofort | Sofort (wird aber typischerweise erst im Vorsorgefall genutzt) |
| Umfang | Alle Rechtsgeschaefte | Gesundheit, Vermoegen, Aufenthalt |
| Gerichtliche Kontrolle | Keine | Keine (ausser Betreuungsgericht bei freiheitsentziehenden Massnahmen) |
| Typischer Zweck | Geschaeftliche Vertretung | Vorsorge fuer Krankheit/Alter |
Checkliste Generalvollmacht
- Vertrauensperson sorgfaeltig gewaehlt?
- Umfang bewusst gewollt (oder reicht Spezialvollmacht)?
- Widerrufsmöglichkeit bekannt?
- Notarielle Beglaubigung (empfohlen)?
- Kontrollmechanismus (Kontrollbevollmaechtigter)?
- Aufbewahrung sicher, aber zugaenglich?
Verwandt: Vollmacht Vorlage und Vorsorgevollmacht Vorlage.