Eine Vollmacht berechtigt eine Person, im Namen einer anderen rechtsgeschaeftlich zu handeln. Die Bandbreite reicht von der einfachen Postvollmacht bis zur umfassenden Generalvollmacht. Entscheidend ist: die richtige Form fuer den richtigen Zweck.
Arten der Vollmacht
| Art | Umfang | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Spezialvollmacht | Ein bestimmtes Geschaeft | Autoverkauf, Behoerdengang |
| Artvollmacht | Bestimmte Art von Geschaeften | Alle Bankgeschaefte |
| Generalvollmacht | Alle Rechtsgeschaefte | Umfassende Vertretung |
| Vorsorgevollmacht | Fuer den Fall der Geschaeftsunfaehigkeit | Gesundheit, Vermoegen |
| Prokura | Umfassende Handlungsvollmacht (HGB) | Geschaeftsfuehrung |
Formvorschriften
- Grundsatz — Formfrei (Paragraph 167 BGB), auch muendlich wirksam
- Schriftform empfohlen — Aus Beweisgründen immer schriftlich
- Notarielle Beglaubigung — Noetig fuer Grundstuecksgeschaefte und Handelsregisteranmeldungen
- Notarielle Beurkundung — Noetig wenn das Grundgeschaeft beurkundungspflichtig ist
Widerruf und Erloeschen
Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden (Paragraph 168 BGB). Sie erlischt auch durch Tod des Bevollmaechtigten, Geschaeftsunfaehigkeit (es sei denn, 'ueber den Tod hinaus' vereinbart) oder Zeitablauf.
Checkliste Vollmacht
- Art der Vollmacht gewaehlt?
- Bevollmaechtigter mit Namen und Ausweisnummer?
- Umfang der Vollmacht praezise beschrieben?
- Zeitliche Begrenzung?
- Untervollmacht erlaubt?
- Formvorschrift eingehalten?
- Original beim Bevollmaechtigten, Kopie beim Vollmachtgeber?
Verwandt: Generalvollmacht Vorlage und Vorsorgevollmacht Vorlage.