Vorsorgevollmacht: Vorlage, Registrierung und Grenzen

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können — nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Alter. Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, und das ist weder schnell noch kostenfrei.

Warum eine Vorsorgevollmacht unverzichtbar ist

Ein verbreiteter Irrtum: Ehepartner oder Kinder dürfen automatisch für Sie entscheiden. Falsch. Ohne Vorsorgevollmacht darf niemand — weder der Ehegatte noch die Kinder — Verträge kündigen, Bankgeschäfte tätigen oder medizinische Entscheidungen treffen.

Seit 01.01.2023: Ehegattenvertretungsrecht Das neue Ehegattenvertretungsrecht (Paragraph 1358 BGB) erlaubt Ehegatten für maximal 6 Monate, gesundheitliche Entscheidungen füreinander zu treffen. Aber: Es gilt nicht für Vermögensangelegenheiten, Wohnungsfragen oder längere Zeiträume. Eine Vorsorgevollmacht bleibt daher unverzichtbar.

Bereiche der Vorsorgevollmacht

  • Gesundheitssorge — Einwilligung in Untersuchungen, Behandlungen, Operationen. Wichtig: Bei lebensbedrohlichen Maßnahmen muss der Bevollmächtigte die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen (Paragraph 1829 BGB)
  • Aufenthalt und Wohnen — Entscheidung über Pflegeheim, betreutes Wohnen, Kündigung der Wohnung
  • Vermögenssorge — Bankgeschäfte, Vertragsabschlüsse, Immobilienverwaltung, Steuererklärungen
  • Post und Telekommunikation — Öffnen von Briefen, E-Mails, Kündigung von Verträgen
  • Behörden und Gerichte — Vertretung vor Behörden, Sozialleistungsanträge

Formvorschriften

  • Grundform — Schriftlich mit Unterschrift. Keine Notarpflicht, aber empfohlen
  • Für Immobiliengeschäfte — Notarielle Beglaubigung der Unterschrift erforderlich
  • Für Grundbucheinträge — Notarielle Beurkundung erforderlich
  • Banken — Viele Banken akzeptieren nur ihre eigenen Vollmachtsformulare (zusätzlich erstellen)

Registrierung beim ZVR

Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) speichert Ihre Vollmacht, damit das Betreuungsgericht sie im Ernstfall findet. Kosten: einmalig 13 Euro (online) bis 28 Euro (postalisch). Die Registrierung ist dringend empfohlen, aber nicht Pflicht.

Grenzen der Vorsorgevollmacht

  • Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers — Die Vollmacht bleibt wirksam, auch wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird
  • Missbrauch — Es gibt keine automatische Kontrolle. Vertrauen Sie dem Bevollmächtigten? Kontrollbevollmächtigten einsetzen
  • Widerruf — Jederzeit möglich, solange geschäftsfähig

Checkliste Vorsorgevollmacht

  1. Vertrauensperson als Bevollmächtigten gewählt?
  2. Ersatzbevollmächtigten bestimmt?
  3. Alle Bereiche abgedeckt (Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt)?
  4. Notarielle Beglaubigung (empfohlen, für Immobilien Pflicht)?
  5. Bank-Vollmacht separat erstellt?
  6. Im ZVR registriert?
  7. Patientenverfügung ergänzt?
  8. Bevollmächtigter weiß Bescheid und hat eine Kopie?

Verwandt: Patientenverfügung Vorlage und Generalvollmacht Vorlage.

Haufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Notar für die Vorsorgevollmacht?
Nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Ohne Notar reicht eine Unterschrift. Für Immobiliengeschäfte ist aber mindestens eine notarielle Beglaubigung, für Grundbucheinträge eine Beurkundung erforderlich. Und: Notariell beglaubigte Vollmachten werden von Banken und Behörden besser akzeptiert.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht?
Selbst erstellt: kostenlos. Notarielle Beglaubigung: ab ca. 20 Euro (je nach Geschäftswert). Notarielle Beurkundung: ab ca. 60 Euro. ZVR-Registrierung: 13 Euro online. Anwaltliche Beratung: 100-300 Euro. In Anbetracht der Bedeutung gut investiertes Geld.

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