Die Betreuungsverfügung kommt ins Spiel, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben oder diese nicht ausreicht. Mit ihr bestimmen Sie, wer vom Gericht als Ihr rechtlicher Betreuer bestellt werden soll — und wer nicht.
Betreuungsverfügung vs. Vorsorgevollmacht
| Merkmal | Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung |
|---|---|---|
| Wirkung | Sofort, ohne Gericht | Erst nach Gerichtsbeschluss |
| Kontrolle | Keine (außer Kontrollbevollmächtigter) | Gerichtliche Kontrolle |
| Geeignet für | Wenn Sie jemandem voll vertrauen | Wenn Sie Kontrolle wünschen |
| Kosten | Keine (ohne Notar) | Betreuungsverfahren (Staatskasse) |
| Missbrauchsschutz | Gering | Hoch (Gericht überwacht) |
Was regelt die Betreuungsverfügung?
- Wunschbetreuer — Wer soll Betreuer werden?
- Ausschluss — Wer soll auf keinen Fall Betreuer werden?
- Wünsche zum Aufenthalt — Zu Hause bleiben? Welches Pflegeheim?
- Lebensführung — Ernährung, Hobbys, soziale Kontakte
- Vermögensverwaltung — Wie soll mit dem Vermögen umgegangen werden?
- Religiöse und weltanschauliche Wünsche
Formvorschriften
Die Betreuungsverfügung ist formfrei, sollte aber schriftlich sein. Anders als beim Testament muss sie nicht eigenhändig geschrieben werden — eine Unterschrift genügt. Empfohlen: zusätzlich im ZVR registrieren.
Wann brauche ich eine Betreuungsverfügung?
- Sie möchten keine Vorsorgevollmacht erteilen (kein volles Vertrauen in eine Person)
- Sie möchten, dass das Gericht den Betreuer kontrolliert
- Sie wollen sicherstellen, dass eine bestimmte Person NICHT Betreuer wird
- Als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht (für den Fall, dass die Vollmacht nicht ausreicht)
Checkliste Betreuungsverfügung
- Wunschbetreuer benannt?
- Ausschluss-Betreuer benannt?
- Wünsche zur Lebensführung formuliert?
- Aufenthaltswünsche festgehalten?
- Vermögensverwaltung geregelt?
- Unterschrieben und datiert?
- Im ZVR registriert?
- Kopie beim Hausarzt und Vertrauensperson?
Verwandt: Vorsorgevollmacht Vorlage und Patientenverfügung Vorlage.