Scheidungsfolgenvereinbarung: Vorlage und Regelungspunkte

Die Scheidungsfolgenvereinbarung regelt die Konsequenzen einer Scheidung einvernehmlich — ohne teuren und langwierigen Gerichtsstreit. Sie ist das wichtigste Dokument bei einer einvernehmlichen Scheidung.

Was geregelt werden sollte

  • Unterhalt — Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle) und nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • Zugewinnausgleich — Vermögenszuwachs während der Ehe aufteilen
  • Sorge- und Umgangsrecht — Gemeinsames Sorgerecht, Umgangsregelung, Aufenthaltsbestimmung
  • Ehewohnung — Wer bleibt? Wer zahlt die Miete? Immobilienverwertung?
  • Hausrat — Verteilung der gemeinsamen Gegenstände
  • Versorgungsausgleich — Splitting der Rentenansprüche
  • Schulden — Wer übernimmt welche Verbindlichkeiten?

Formvorschriften

Die Scheidungsfolgenvereinbarung bedarf der notariellen Beurkundung, wenn sie den Versorgungsausgleich oder Grundstücksrechte betrifft. Alternativ kann sie im Scheidungstermin zu Protokoll des Gerichts erklärt werden (gerichtlicher Vergleich).

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle

Nettoeinkommen Unterhaltspflichtiger0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 JahreAb 18 Jahre
bis 2.100 Euro480 Euro551 Euro645 Euro689 Euro
2.101-2.500 Euro504 Euro579 Euro677 Euro723 Euro
2.501-2.900 Euro528 Euro606 Euro710 Euro758 Euro
2.901-3.300 Euro552 Euro634 Euro742 Euro792 Euro

Abzüglich hälftiges Kindergeld (2026: 131 Euro pro Kind).

Checkliste Scheidungsfolgenvereinbarung

  1. Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnet?
  2. Ehegattenunterhalt geregelt (Höhe, Dauer, Befristung)?
  3. Zugewinnausgleich berechnet oder Verzicht vereinbart?
  4. Sorge- und Umgangsrecht geregelt?
  5. Ehewohnung zugewiesen?
  6. Hausrat aufgeteilt?
  7. Versorgungsausgleich geregelt?
  8. Schulden zugeordnet?
  9. Notarielle Beurkundung oder gerichtlicher Vergleich?

Verwandt: Ehevertrag Vorlage und Sorgerechtsverfügung Vorlage.

Haufig gestellte Fragen

Brauche ich trotzdem einen Anwalt?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit Scheidungsfolgenvereinbarung reicht grundsätzlich ein Anwalt für den Antragsteller. Aber: Der andere Ehegatte sollte sich zumindest anwaltlich beraten lassen, auch wenn er keinen eigenen Anwalt im Verfahren braucht.
Kann ich eine Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten?
Ja, bei Irrtum, arglistiger Täuschung oder wenn ein Partner erheblich benachteiligt wurde. In der Praxis ist das aber schwierig, wenn beide anwaltlich beraten waren und die Vereinbarung notariell beurkundet ist.

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