Das Berliner Testament ist die beliebteste Testamentsform für Ehepaare in Deutschland: Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Einfach, aber mit überraschend vielen Fallstricken.
Wie funktioniert das Berliner Testament?
- Partner A stirbt → Partner B erbt alles (Alleinerbe)
- Kinder erben nichts (sind 'enterbt' im ersten Erbfall)
- Partner B stirbt → Kinder erben das Gesamtvermögen (Schlusserben)
- Kinder haben aber Pflichtteilsanspruch im ersten Erbfall
Steuerlicher Fallstrick: Doppelte Besteuerung
Das Berliner Testament hat einen gravierenden steuerlichen Nachteil: Das Vermögen wird zweimal besteuert.
| Erbfall | Freibetrag Ehegatte | Freibetrag Kind | Problem |
|---|---|---|---|
| 1. Erbfall (Partner stirbt) | 500.000 Euro | 400.000 Euro (Kind kann nur Pflichtteil fordern) | Kind nutzt seinen Freibetrag nicht |
| 2. Erbfall (Überlebender stirbt) | — | 400.000 Euro pro Kind | Gesamtvermögen übersteigt oft den Freibetrag |
Pflichtteilsstrafklausel
Verlangt ein Kind seinen Pflichtteil im ersten Erbfall, bestrafen viele Berliner Testamente das mit Enterbung im zweiten Erbfall. Das Kind bekommt dann auch im zweiten Erbfall nur den Pflichtteil.
Änderbarkeit
Nach dem Tod eines Partners ist das Berliner Testament grundsätzlich nicht mehr änderbar (Paragraph 2271 BGB). Der überlebende Partner ist an die wechselbezüglichen Verfügungen gebunden. Ausnahme: Ein Änderungsvorbehalt wurde im Testament aufgenommen.
Checkliste Berliner Testament
- Beide Ehegatten eigenhändig geschrieben (einer schreibt, beide unterschreiben)?
- Datum und Ort angegeben?
- Gegenseitige Alleinerbenstellung klar?
- Schlusserben bestimmt?
- Pflichtteilsstrafklausel aufgenommen?
- Änderungsvorbehalt eingefügt?
- Steuerliche Konsequenzen bedacht?
- Ersatzschlusserben bestimmt?
- Aufbewahrung beim Amtsgericht?
Verwandt: Testament Vorlage und Vorsorgevollmacht Vorlage.