Berliner Testament: Vorlage, Vor- und Nachteile

Das Berliner Testament ist die beliebteste Testamentsform für Ehepaare in Deutschland: Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Einfach, aber mit überraschend vielen Fallstricken.

Wie funktioniert das Berliner Testament?

  1. Partner A stirbt → Partner B erbt alles (Alleinerbe)
  2. Kinder erben nichts (sind 'enterbt' im ersten Erbfall)
  3. Partner B stirbt → Kinder erben das Gesamtvermögen (Schlusserben)
  4. Kinder haben aber Pflichtteilsanspruch im ersten Erbfall

Steuerlicher Fallstrick: Doppelte Besteuerung

Das Berliner Testament hat einen gravierenden steuerlichen Nachteil: Das Vermögen wird zweimal besteuert.

ErbfallFreibetrag EhegatteFreibetrag KindProblem
1. Erbfall (Partner stirbt)500.000 Euro400.000 Euro (Kind kann nur Pflichtteil fordern)Kind nutzt seinen Freibetrag nicht
2. Erbfall (Überlebender stirbt)400.000 Euro pro KindGesamtvermögen übersteigt oft den Freibetrag
Steueroptimierung Vermächtnisse zugunsten der Kinder im ersten Erbfall können die Steuerbelastung reduzieren, ohne das Berliner Testament aufzugeben. Beispiel: Jedes Kind erhält im ersten Erbfall ein Vermächtnis in Höhe seines Freibetrags (400.000 Euro), das der überlebende Ehegatte als Darlehen stundet.

Pflichtteilsstrafklausel

Verlangt ein Kind seinen Pflichtteil im ersten Erbfall, bestrafen viele Berliner Testamente das mit Enterbung im zweiten Erbfall. Das Kind bekommt dann auch im zweiten Erbfall nur den Pflichtteil.

Änderbarkeit

Nach dem Tod eines Partners ist das Berliner Testament grundsätzlich nicht mehr änderbar (Paragraph 2271 BGB). Der überlebende Partner ist an die wechselbezüglichen Verfügungen gebunden. Ausnahme: Ein Änderungsvorbehalt wurde im Testament aufgenommen.

Wichtig: Änderungsvorbehalt aufnehmen! Ohne Änderungsvorbehalt kann der überlebende Ehegatte das Testament nach dem Tod des Partners nicht mehr ändern. Wenn sich die Lebensumstände ändern (neuer Partner, Zerwürfnis mit einem Kind), sitzt der Überlebende in der Falle.

Checkliste Berliner Testament

  1. Beide Ehegatten eigenhändig geschrieben (einer schreibt, beide unterschreiben)?
  2. Datum und Ort angegeben?
  3. Gegenseitige Alleinerbenstellung klar?
  4. Schlusserben bestimmt?
  5. Pflichtteilsstrafklausel aufgenommen?
  6. Änderungsvorbehalt eingefügt?
  7. Steuerliche Konsequenzen bedacht?
  8. Ersatzschlusserben bestimmt?
  9. Aufbewahrung beim Amtsgericht?

Verwandt: Testament Vorlage und Vorsorgevollmacht Vorlage.

Haufig gestellte Fragen

Kann der überlebende Ehegatte das Berliner Testament ändern?
Grundsätzlich nein, nach dem Tod des Partners sind wechselbezügliche Verfügungen bindend (Paragraph 2271 BGB). Ausnahmen: (1) Ein Änderungsvorbehalt wurde aufgenommen. (2) Der Überlebende schlägt die Erbschaft aus und wählt seinen gesetzlichen Erbteil plus Pflichtteil. (3) Wiederverheiratungsklausel.
Müssen beide Ehegatten das Testament schreiben?
Nein. Es genügt, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig schreibt und beide unterschreiben. Aber: Beide müssen Ort und Datum angeben (Paragraph 2267 BGB).

Nützliche Online-Rechner