Testament: Vorlage, Formvorschriften und Pflichtteil

Das Testament ist eines der wichtigsten Dokumente, die man im Leben verfasst — und gleichzeitig eines der fehleranfälligsten. Rund 40 % aller Testamente werden angefochten, und ein erheblicher Teil davon ist unwirksam, weil Formvorschriften nicht eingehalten wurden.

Formvorschriften: Handschriftlich oder notariell

FormAnforderungKosten
EigenhändigKomplett handschriftlich + Unterschrift + Datum + OrtKostenlos
NotariellNotarielle BeurkundungAb ca. 75 Euro (1,0-Gebühr nach GNotKG)
ErbvertragNotariell + beide Parteien anwesend1,5-2,0 Gebühr nach GNotKG
Eigenhändiges Testament: Komplett per Hand! Das gesamte Testament muss eigenhändig geschrieben sein — nicht nur die Unterschrift. Ein am Computer getipptes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam (Paragraph 2247 BGB). Auch Diktieren und von jemand anderem Aufschreiben ist unwirksam.

Gesetzliche Erbfolge vs. Testament

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach BGB:

ErbenAnteil (mit Ehegatte, Zugewinngemeinschaft)
Ehegatte1/2 (1/4 gesetzlich + 1/4 Zugewinnausgleich)
KinderDie andere Hälfte, gleichmäßig aufgeteilt
EnkelNur wenn Elternteil vorverstorben
ElternNur wenn keine Kinder/Enkel
GeschwisterNur wenn keine Kinder und keine Eltern

Pflichtteil: Wer bekommt immer etwas?

Selbst bei Enterbung haben bestimmte Angehörige Anspruch auf den Pflichtteil (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils):

  • Kinder (auch Adoptivkinder und nichteheliche)
  • Ehegatte/eingetragener Lebenspartner
  • Eltern (nur wenn keine Kinder vorhanden)
  • Nicht pflichtteilsberechtigt: Geschwister, Enkel (wenn Elternteil lebt), geschiedener Ehegatte
Pflichtteil entziehen? Nur in extremen Ausnahmefällen (Paragraph 2333 BGB): Trachten nach dem Leben des Erblassers, Verbrechen gegen den Erblasser oder nahe Angehörige, böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht, rechtskräftige Verurteilung zu mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe. In der Praxis extrem selten durchsetzbar.

Häufige Fehler beim Testament

  1. Nicht komplett handschriftlich — Computer-Ausdrucke sind unwirksam
  2. Datum fehlt — Ohne Datum ist das Testament zwar nicht automatisch unwirksam, aber bei mehreren Testamenten kann die zeitliche Reihenfolge nicht festgestellt werden
  3. Widersprüchliche Formulierungen — 'Mein Haus bekommt X, aber Y soll alles erben'
  4. Pflichtteil ignoriert — Enterbte Pflichtteilsberechtigte können ihren Pflichtteil einfordern
  5. Kein Ersatzerbe — Was passiert, wenn der eingesetzte Erbe vor dem Erblasser stirbt?

Checkliste Testament

  1. Komplett eigenhändig geschrieben?
  2. Ort, Datum und Unterschrift?
  3. Erben eindeutig benannt?
  4. Ersatzerben bestimmt?
  5. Pflichtteilsansprüche bedacht?
  6. Vermächtnisse klar formuliert?
  7. Testamentsvollstrecker bestimmt (empfohlen bei komplexen Nachlässen)?
  8. Aufbewahrungsort bekannt (Amtsgericht oder Notar)?

Verwandt: Berliner Testament Vorlage und Vorsorgevollmacht Vorlage.

Haufig gestellte Fragen

Kann ich mein Testament jederzeit ändern?
Ja, durch Vernichtung, handschriftliche Ergänzung (mit Datum und Unterschrift) oder ein neues Testament, das das alte widerruft. Ein notarielles Testament kann durch Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung widerrufen werden (Paragraph 2256 BGB).
Wo sollte ich mein Testament aufbewahren?
Am sichersten: beim Amtsgericht in der besonderen amtlichen Verwahrung (Kosten: 75 Euro einmalig). So wird es bei Ihrem Tod automatisch eröffnet. Alternativ: beim Notar (bei notariellen Testamenten automatisch) oder zu Hause an einem sicheren Ort, den die Erben kennen.

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