Schenkungsvertrag: Vorlage, Freibeträge und Formvorschriften

Eine Schenkung ist mehr als nur eine großzügige Geste — sie ist ein Rechtsgeschäft mit Formvorschriften, steuerlichen Konsequenzen und Rückforderungsrechten. Besonders bei Immobilien und hohen Geldbeträgen kann ein fehlerhafter Schenkungsvertrag teuer werden.

Formvorschriften

Grundsätzlich bedarf ein Schenkungsversprechen der notariellen Beurkundung (Paragraph 518 Abs. 1 BGB). Aber: Wird die Schenkung sofort vollzogen (Handschenkung), heilt der Vollzug den Formmangel (Paragraph 518 Abs. 2 BGB). Für Immobilien ist die notarielle Beurkundung immer Pflicht.

Schenkungssteuer-Freibeträge

VerwandtschaftsgradFreibetragErneuerung
Ehegatte/eingetragener Lebenspartner500.000 EuroAlle 10 Jahre
Kinder400.000 EuroAlle 10 Jahre
Enkel (Elternteil lebt)200.000 EuroAlle 10 Jahre
Enkel (Elternteil verstorben)400.000 EuroAlle 10 Jahre
Eltern, Großeltern (bei Schenkung)20.000 EuroAlle 10 Jahre
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 EuroAlle 10 Jahre
Nicht verwandte Personen20.000 EuroAlle 10 Jahre
10-Jahres-Strategie Die Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre. Bei größeren Vermögen kann es sinnvoll sein, in 10-Jahres-Schritten zu schenken, um die Freibeträge mehrfach zu nutzen. Beispiel: Ein Ehepaar kann jedem Kind alle 10 Jahre 800.000 Euro steuerfrei schenken (2 x 400.000 Euro).

Rückforderungsrechte des Schenkers

  • Verarmung des Schenkers — Paragraph 528 BGB: Kann der Schenker seinen Unterhalt nicht mehr bestreiten, kann er die Schenkung zurückfordern
  • Grober Undank — Paragraph 530 BGB: Schwere Verfehlung gegen den Schenker (z.B. Körperverletzung, Unterhaltsverweigerung)
  • Nichtvollzug einer Auflage — Paragraph 527 BGB: Wenn der Beschenkte eine vereinbarte Auflage nicht erfüllt
  • Pflichtteils-Ergänzung — Paragraphen 2325 ff. BGB: Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod werden dem Nachlass hinzugerechnet

Schenkung mit Auflagen

Sie können eine Schenkung an Bedingungen knüpfen, zum Beispiel:

  • Wohnrecht auf Lebenszeit (bei Immobilienschenkung)
  • Pflege des Schenkers im Alter
  • Nutzungsbeschränkungen (z.B. kein Weiterverkauf innerhalb von 5 Jahren)
  • Rückübertragungsvorbehalte bei Scheidung, Insolvenz oder Vorversterben des Beschenkten

Checkliste Schenkungsvertrag

  1. Formvorschrift eingehalten (bei Immobilien: Notar)?
  2. Schenkungsgegenstand genau beschrieben?
  3. Schenkungssteuer-Freibetrag berechnet?
  4. Auflagen oder Bedingungen vereinbart?
  5. Rückforderungsrechte geregelt?
  6. 10-Jahres-Frist beachtet (Pflichtteilsergänzung)?
  7. Steuerliche Beratung eingeholt?

Verwandt: Darlehensvertrag privat und Testament Vorlage.

Haufig gestellte Fragen

Muss eine Schenkung notariell beurkundet werden?
Ein Schenkungsversprechen ja (Paragraph 518 Abs. 1 BGB). Eine Handschenkung (sofortige Übergabe) nicht. Bei Immobilien ist die notarielle Beurkundung aber immer Pflicht (Paragraph 311b BGB). Bei Geldschenkungen unter 20.000 Euro an Nicht-Verwandte: formfrei, aber schriftlich empfohlen.
Kann ich eine Schenkung rückgängig machen?
Nur in engen Grenzen: bei grobem Undank des Beschenkten (Paragraph 530 BGB), bei Verarmung des Schenkers (Paragraph 528 BGB) oder bei Nichtvollzug einer Auflage. Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es nicht.

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