Widerrufsbelehrung: Vorlage fuer Online-Shops nach BGB

Die Widerrufsbelehrung ist fuer jeden Online-Shop Pflicht (Paragraph 312g BGB). Wird sie nicht oder fehlerhaft erteilt, verlaengert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage. Ausserdem drohen Abmahnungen.

Gesetzliches Muster verwenden

Der Gesetzgeber stellt ein amtliches Muster zur Verfuegung (Anlage 1 zu Art. 246a Paragraph 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB). Wer dieses Muster woertlich verwendet, ist auf der sicheren Seite — die sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion (Paragraph 356 Abs. 3 BGB).

Kernpunkte der Widerrufsbelehrung

  • Widerrufsfrist — 14 Tage ab Erhalt der Ware
  • Form — Eindeutige Erklaerung (Brief, E-Mail, Online-Formular)
  • Adressat — Name und Adresse des Unternehmens fuer den Widerruf
  • Widerrufsformular — Muss beigefuegt werden (Muster-Widerrufsformular)
  • Ruecksendekosten — Wer traegt sie? Muss klar angegeben werden
  • Ausnahmen — Verderbliche Waren, Hygieneartikel, massgefertigte Produkte

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

AusnahmeRechtsgrundlage
Verderbliche WarenParagraph 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB
Versiegelte HygieneartikelParagraph 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB
Massgefertigte ProdukteParagraph 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB
Digitale Inhalte (nach Beginn)Paragraph 312g Abs. 2 Nr. 12 BGB
Zeitungen/Zeitschriften (Einzelkauf)Paragraph 312g Abs. 2 Nr. 7 BGB

Checkliste Widerrufsbelehrung

  1. Amtliches Muster woertlich uebernommen?
  2. 14-Tage-Frist korrekt angegeben?
  3. Kontaktdaten fuer Widerruf?
  4. Muster-Widerrufsformular beigefuegt?
  5. Ruecksendekosten-Regelung?
  6. Ausnahmen korrekt benannt?
  7. Vor Vertragsschluss bereitgestellt?

Verwandt: AGB Vorlage und Widerruf Vorlage.

Haufig gestellte Fragen

Was passiert ohne Widerrufsbelehrung?
Die Widerrufsfrist verlaengert sich auf 12 Monate und 14 Tage (Paragraph 356 Abs. 3 BGB). Der Kunde kann also fast ein Jahr lang widerrufen. Ausserdem drohen Abmahnungen wegen Verstosses gegen Informationspflichten.
Muss ich die Ruecksendekosten tragen?
Nein, seit 2014 traegt der Verbraucher die Ruecksendekosten — aber nur, wenn der Unternehmer ihn vorab darueber informiert hat (Art. 246a Paragraph 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EGBGB). Fehlt der Hinweis, traegt der Unternehmer die Kosten.

Nützliche Online-Rechner