Der Arbeitsvertrag ist das Fundament jedes Arbeitsverhältnisses. Seit der Reform des Nachweisgesetzes (NachwG) im August 2022 gelten deutlich erweiterte Pflichtangaben — und Verstöße können mit Bußgeldern bis 2.000 Euro pro Arbeitnehmer bestraft werden.
Diese Vorlage enthält alle 15 Pflichtangaben nach dem neuen NachwG und berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).
Die 15 Pflichtangaben nach dem NachwG 2022
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
- Bei Befristung: Enddatum oder vorhersehbare Dauer
- Arbeitsort oder Hinweis auf wechselnde Arbeitsorte
- Kurze Tätigkeitsbeschreibung
- Dauer der Probezeit (falls vereinbart)
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts inkl. Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen
- Vereinbarte Arbeitszeit, Ruhepausen und Schichtsystem
- Bei Arbeit auf Abruf: Mindest- und Höchststunden, Ankündigungsfrist
- Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
- Kündigungsfristen und Schriftformerfordernis
- Hinweis auf anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
- Name und Anschrift des Versorgungsträgers (betriebliche Altersversorgung)
- Verfahren bei Kündigung (Paragraph 7 KSchG: 3-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklage)
- Allgemeiner Hinweis auf Paragraph 46 ArbGG (Arbeitsgerichtsbarkeit)
Frist: 7 Tage Die wesentlichen Vertragsbedingungen müssen dem Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag schriftlich vorliegen. Schriftlich heißt: Papierform mit eigenhändiger Unterschrift. Elektronische Form ist beim Arbeitsvertrag-Nachweis ausdrücklich ausgeschlossen (Paragraph 2 Abs. 1 S. 3 NachwG).
Probezeit: Regeln und Fallen
Die Probezeit darf maximal 6 Monate dauern (Paragraph 622 Abs. 3 BGB). Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen — ohne besonderen Kündigungsschutz nach dem KSchG.
| Aspekt | Regel | BAG-Urteil |
|---|---|---|
| Maximale Dauer | 6 Monate | Paragraph 622 Abs. 3 BGB |
| Kündigungsfrist | 2 Wochen | Paragraph 622 Abs. 3 BGB |
| Verlängerung | Nur einvernehmlich, max. 6 Monate gesamt | BAG 6 AZR 904/12 |
| Kündigungsschutz | Erst nach 6 Monaten Wartezeit | Paragraph 1 Abs. 1 KSchG |
| Bei Befristung | Probezeit max. proportional zur Befristung | Richtlinie (EU) 2019/1152 |
Vergütungsklauseln richtig formulieren
- Brutto vs. Netto — Immer Bruttovergütung angeben. Nettolohnvereinbarungen sind zulässig, aber risikoreich für den Arbeitgeber
- Überstundenpauschale — Klausel wie 'Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten' ist unwirksam, wenn keine Obergrenze definiert ist (BAG 5 AZR 517/09)
- Sonderzahlungen — Weihnachts- und Urlaubsgeld: Freiwilligkeitsvorbehalt und Stichtagsregelung klar formulieren
- Gehaltserhöhung — Keine Pflicht, aber regelmäßige Überprüfung empfohlen
Häufige unwirksame Klauseln
| Klausel | Problem | BAG-Rechtsprechung |
|---|---|---|
| Überstunden pauschal abgegolten | Keine Obergrenze definiert | BAG 5 AZR 517/09: unwirksam |
| Vertragsstrafe: 3 Monatsgehälter | Unverhältnismäßig | BAG 8 AZR 196/04: max. 1 Bruttomonatsgehalt |
| Ausschlussfristen unter 3 Monaten | Zu kurz | BAG 5 AZR 52/19: min. 3 Monate |
| Rückzahlung Fortbildung nach 1 Jahr | Bei Bindung über 1 Jahr: unverhältnismäßig | BAG 3 AZR 621/08 |
Kündigungsfristen im Arbeitsrecht
| Betriebszugehörigkeit | Frist Arbeitgeber | Frist Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| Probezeit | 2 Wochen | 2 Wochen |
| bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | 4 Wochen |
| 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende | 4 Wochen |
| 5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende | 4 Wochen |
| 10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende | 4 Wochen |
| 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende | 4 Wochen |
Checkliste Arbeitsvertrag
- Alle 15 NachwG-Pflichtangaben enthalten?
- Probezeit max. 6 Monate?
- Bruttovergütung klar ausgewiesen?
- Überstundenregelung mit Obergrenze?
- Urlaubsanspruch mindestens gesetzlich (20 Tage bei 5-Tage-Woche)?
- Kündigungsfristen korrekt?
- Wettbewerbsverbot (falls gewünscht) mit Karenzentschädigung?
- Ausschlussfristen mindestens 3 Monate?
- Schriftform eingehalten?
Verwandt: Aufhebungsvertrag Vorlage und Vertragsvorlagen Ratgeber.