Abmahnung im Arbeitsrecht: Vorlage und Voraussetzungen

Die Abmahnung im Arbeitsrecht ist kein Rüffel, sondern ein formales Rechtsinstrument. Sie ist in den meisten Fällen Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung — und muss deshalb inhaltlich präzise formuliert sein.

Drei Funktionen einer wirksamen Abmahnung

  1. Hinweisfunktion — Das konkrete Fehlverhalten benennen (Datum, Uhrzeit, Sachverhalt)
  2. Rügefunktion — Klarstellen, dass dieses Verhalten einen Vertragsverstoß darstellt
  3. Warnfunktion — Ankündigen, dass bei Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen

Fehlt eine dieser drei Funktionen, ist die Abmahnung unwirksam (BAG 2 AZR 258/11).

Typische Abmahnungsgründe

  • Wiederholtes Zuspätkommen
  • Unentschuldigtes Fehlen
  • Arbeitsverweigerung
  • Verstoß gegen betriebliche Ordnung
  • Private Internetnutzung (trotz Verbot)
  • Beleidigung von Kollegen oder Vorgesetzten
  • Verstoß gegen Datenschutzvorschriften

Form und Zustellung

Anders als die Kündigung ist die Abmahnung formfrei — sie kann auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen sollte sie aber immer schriftlich erteilt und der Zugang dokumentiert werden.

Häufiger Fehler Eine pauschale Abmahnung wie 'Sie kommen ständig zu spät' ist unwirksam. Es muss das konkrete Fehlverhalten benannt werden: Datum, Uhrzeit, Sollzeit, tatsächliche Ankunftszeit.

Wann ist keine Abmahnung nötig?

Bei besonders schweren Verstößen kann der Arbeitgeber direkt fristlos kündigen, ohne vorher abzumahnen:

  • Diebstahl oder Unterschlagung (auch geringe Beträge)
  • Körperliche Gewalt am Arbeitsplatz
  • Schwere sexuelle Belästigung
  • Vorsätzliche Sachbeschädigung
  • Verrat von Geschäftsgeheimnissen

Rechte des Arbeitnehmers

  • Gegendarstellung — Muss in die Personalakte aufgenommen werden (Paragraph 83 Abs. 2 BetrVG)
  • Entfernung aus der Personalakte — Wenn die Abmahnung unberechtigt ist (BAG 2 AZR 782/11) oder nach angemessener Zeit bei Bewährung (2-3 Jahre)
  • Kein Widerspruch nötig — Schweigen bedeutet keine Anerkennung

Checkliste Abmahnung

  1. Konkretes Fehlverhalten mit Datum und Uhrzeit beschrieben?
  2. Vertragspflicht benannt, gegen die verstoßen wurde?
  3. Aufforderung zu vertragsgemäßem Verhalten?
  4. Androhung von Konsequenzen bei Wiederholung?
  5. Schriftlich und Zugang dokumentiert?
  6. In die Personalakte aufgenommen?

Verwandt: Arbeitsvertrag Vorlage und Kündigung Arbeitsvertrag.

Haufig gestellte Fragen

Wie viele Abmahnungen braucht es vor einer Kündigung?
Es gibt keine feste Anzahl. Bei gleichartigen Verstößen reicht in der Regel eine Abmahnung vor der Kündigung. Bei verschiedenen Verstößen muss jeder Verstoß einzeln abgemahnt werden. Die 3-Abmahnungen-Regel ist ein Mythos.
Kann ich eine Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen?
Ja, wenn sie unberechtigt ist, können Sie die Entfernung verlangen und notfalls einklagen. Berechtigte Abmahnungen müssen nach angemessener Zeit ohne erneuten Verstoß entfernt werden — üblicherweise nach 2 bis 3 Jahren.

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