Die Abmahnung im Arbeitsrecht ist kein Rüffel, sondern ein formales Rechtsinstrument. Sie ist in den meisten Fällen Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung — und muss deshalb inhaltlich präzise formuliert sein.
Drei Funktionen einer wirksamen Abmahnung
- Hinweisfunktion — Das konkrete Fehlverhalten benennen (Datum, Uhrzeit, Sachverhalt)
- Rügefunktion — Klarstellen, dass dieses Verhalten einen Vertragsverstoß darstellt
- Warnfunktion — Ankündigen, dass bei Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen
Fehlt eine dieser drei Funktionen, ist die Abmahnung unwirksam (BAG 2 AZR 258/11).
Typische Abmahnungsgründe
- Wiederholtes Zuspätkommen
- Unentschuldigtes Fehlen
- Arbeitsverweigerung
- Verstoß gegen betriebliche Ordnung
- Private Internetnutzung (trotz Verbot)
- Beleidigung von Kollegen oder Vorgesetzten
- Verstoß gegen Datenschutzvorschriften
Form und Zustellung
Anders als die Kündigung ist die Abmahnung formfrei — sie kann auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen sollte sie aber immer schriftlich erteilt und der Zugang dokumentiert werden.
Häufiger Fehler Eine pauschale Abmahnung wie 'Sie kommen ständig zu spät' ist unwirksam. Es muss das konkrete Fehlverhalten benannt werden: Datum, Uhrzeit, Sollzeit, tatsächliche Ankunftszeit.
Wann ist keine Abmahnung nötig?
Bei besonders schweren Verstößen kann der Arbeitgeber direkt fristlos kündigen, ohne vorher abzumahnen:
- Diebstahl oder Unterschlagung (auch geringe Beträge)
- Körperliche Gewalt am Arbeitsplatz
- Schwere sexuelle Belästigung
- Vorsätzliche Sachbeschädigung
- Verrat von Geschäftsgeheimnissen
Rechte des Arbeitnehmers
- Gegendarstellung — Muss in die Personalakte aufgenommen werden (Paragraph 83 Abs. 2 BetrVG)
- Entfernung aus der Personalakte — Wenn die Abmahnung unberechtigt ist (BAG 2 AZR 782/11) oder nach angemessener Zeit bei Bewährung (2-3 Jahre)
- Kein Widerspruch nötig — Schweigen bedeutet keine Anerkennung
Checkliste Abmahnung
- Konkretes Fehlverhalten mit Datum und Uhrzeit beschrieben?
- Vertragspflicht benannt, gegen die verstoßen wurde?
- Aufforderung zu vertragsgemäßem Verhalten?
- Androhung von Konsequenzen bei Wiederholung?
- Schriftlich und Zugang dokumentiert?
- In die Personalakte aufgenommen?
Verwandt: Arbeitsvertrag Vorlage und Kündigung Arbeitsvertrag.