Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich — ohne Kündigungsfrist, ohne Kündigungsschutz, ohne Betriebsratsanhörung. Das klingt einfach, birgt aber erhebliche Risiken, besonders für den Arbeitnehmer.
Vorteile und Risiken
| Aspekt | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| Kündigungsschutz | Entfällt komplett | Verzicht auf KSchG-Schutz |
| Kündigungsfrist | Kann verkürzt werden | Früherer Austritt möglich |
| Betriebsrat | Keine Anhörung nötig | Kein Betriebsrats-Schutz |
| Abfindung | Verhandlungssache | Oft höher als bei Klage |
| Arbeitslosengeld | Kein Risiko | Sperrzeit droht (12 Wochen!) |
| Zeugnis | Kann vereinbart werden | Gutes Zeugnis sichern |
Abfindung: Wie viel ist üblich?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Die Faustformel der Arbeitsgerichte lautet:
Inhalt eines Aufhebungsvertrags
- Beendigungsdatum — Wann endet das Arbeitsverhältnis?
- Abfindung — Höhe und Fälligkeit (brutto, Paragraph 34 EStG: Fünftelregelung für Steueroptimierung)
- Freistellung — Bezahlte oder unbezahlte Freistellung? Widerruflich oder unwiderruflich?
- Resturlaub — Gewährung in natura oder Abgeltung
- Arbeitszeugnis — Note und Formulierungen vorab vereinbaren
- Wettbewerbsverbot — Aufhebung oder Beibehaltung mit Karenzentschädigung
- Erledigungsklausel — Alle Ansprüche sind mit dem Aufhebungsvertrag abgegolten
- Rückgabepflichten — Firmenfahrzeug, Laptop, Schlüssel, Unterlagen
BAG-Gebot der fairen Verhandlung
Das BAG hat 2019 entschieden (6 AZR 75/18), dass Aufhebungsverträge unter bestimmten Umständen anfechtbar sind, wenn der Arbeitgeber unfaire Verhandlungsmethoden anwendet:
- Überrumpelung (kein Bedenkzeit)
- Drohung mit einer offensichtlich unbegründeten Kündigung
- Ausnutzung einer psychischen Drucksituation
- Verhandlung in einer Ausnahmesituation (Krankheit, Schock)
Mindestens einen Tag Bedenkzeit einräumen und die Möglichkeit, einen Anwalt zu konsultieren.
Steuerliche Optimierung der Abfindung
Abfindungen sind steuerpflichtig, aber begünstigt. Die Fünftelregelung (Paragraph 34 EStG) verteilt die Steuerlast fiktiv auf 5 Jahre:
- Abfindung durch 5 teilen
- Ein Fünftel zum Jahreseinkommen addieren
- Steuerdifferenz berechnen
- Differenz mal 5 = Steuer auf die Abfindung
Bei einem Bruttogehalt von 50.000 Euro und einer Abfindung von 30.000 Euro spart die Fünftelregelung typischerweise 2.000 bis 5.000 Euro Steuern.
Checkliste Aufhebungsvertrag
- Sperrzeit-Risiko geprüft?
- Abfindungshöhe verhandelt (Faustformel als Basis)?
- Steuerliche Optimierung berücksichtigt?
- Freistellung geregelt?
- Zeugnis vorab vereinbart?
- Resturlaub abgegolten?
- Erledigungsklausel geprüft?
- Mindestens 1 Tag Bedenkzeit eingehalten?
- Anwaltliche Beratung empfohlen?
Verwandt: Arbeitsvertrag Vorlage und Arbeitszeugnis Vorlage.