Die Kündigung eines Arbeitsvertrags unterliegt strengen Formvorschriften. Ein Fehler — und die Kündigung ist unwirksam. Das gilt für Arbeitgeber noch stärker als für Arbeitnehmer, denn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) stellt hohe Anforderungen.
Formvorschriften
- Schriftform zwingend — Paragraph 623 BGB: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mündlich, per E-Mail, Fax oder WhatsApp ist unwirksam
- Eigenhändige Unterschrift — Des Kündigungsberechtigten (Arbeitgeber, Geschäftsführer oder Bevollmächtigter)
- Zugang — Die Kündigung muss dem Empfänger zugehen. Einwurfeinschreiben empfohlen
- Keine Begründung nötig — Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber müssen die Kündigung begründen (Ausnahme: Schwangere, Betriebsrat)
Kündigungsfristen nach Paragraph 622 BGB
| Dauer | Arbeitgeberfrist | Arbeitnehmerfrist |
|---|---|---|
| Probezeit | 2 Wochen | 2 Wochen |
| 0-2 Jahre | 4 Wochen zum 15./Monatsende | 4 Wochen zum 15./Monatsende |
| 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende | 4 Wochen |
| 5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende | 4 Wochen |
| 8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende | 4 Wochen |
| 10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende | 4 Wochen |
| 12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende | 4 Wochen |
| 15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende | 4 Wochen |
| 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende | 4 Wochen |
Kündigungsschutz nach dem KSchG
Das KSchG greift, wenn der Betrieb mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Dann braucht der Arbeitgeber einen anerkannten Kündigungsgrund:
- Personenbedingte Kündigung — Langzeiterkrankung, fehlende Arbeitserlaubnis, Verlust der Fahrerlaubnis (bei Berufskraftfahrern)
- Verhaltensbedingte Kündigung — Arbeitsverweigerung, Diebstahl, Beleidigung. In der Regel: vorherige Abmahnung erforderlich (BAG 2 AZR 536/06)
- Betriebsbedingte Kündigung — Stellenabbau, Standortschließung, Auftragsmangel. Sozialauswahl erforderlich
Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig (Paragraph 626 BGB). Typische Gründe:
- Diebstahl oder Unterschlagung — Auch bei geringen Beträgen (BAG 2 AZR 541/09: Emmely-Fall, aber Einzelfallprüfung)
- Arbeitszeitbetrug — Falsches Stempeln, private Nutzung während der Arbeitszeit
- Sexuelle Belästigung — Paragraph 12 AGG
- Gehaltsrückstand — Arbeitnehmer kann fristlos kündigen bei 2+ Monaten Gehaltsrückstand
3-Wochen-Frist beachten! Will der Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung wehren, muss er innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (Paragraph 4 KSchG). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie es materiell nicht war.
Besonderer Kündigungsschutz
- Schwangere und Mütter — Bis 4 Monate nach Entbindung (MuSchG)
- Elternzeit — Ab Anmeldung bis Ende der Elternzeit
- Schwerbehinderte — Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich (SGB IX)
- Betriebsrat — Während der Amtszeit und 1 Jahr danach
- Auszubildende — Nach der Probezeit nur fristlos mit wichtigem Grund
- Datenschutzbeauftragte — Während der Bestellung und 1 Jahr danach
Checkliste Kündigung Arbeitsvertrag
- Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift?
- Kündigungsfrist korrekt berechnet?
- Bei Arbeitgeberkündigung: KSchG-Voraussetzungen geprüft?
- Betriebsrat angehört (Paragraph 102 BetrVG)?
- Besonderer Kündigungsschutz ausgeschlossen?
- Bei verhaltensbedingter Kündigung: vorherige Abmahnung?
- Zugangsnachweis gesichert?
- 3-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklage notiert?
Verwandt: Arbeitsvertrag Vorlage und Aufhebungsvertrag Vorlage.