Das MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) hat das GbR-Recht zum 01.01.2024 grundlegend reformiert. Die GbR kann jetzt ins Gesellschaftsregister eingetragen werden und damit Grundstuecke erwerben.
Aenderungen durch das MoPeG
| Aspekt | Vor MoPeG | Nach MoPeG |
|---|---|---|
| Rechtsfahigkeit | Umstritten | Klar anerkannt (Paragraph 705 BGB n.F.) |
| Registrierung | Nicht moeglich | Gesellschaftsregister (freiwillig, fuer Grundstuecke Pflicht) |
| Haftung | Unbeschraenkt, gesamtschuldnerisch | Unveraendert (Paragraph 721 BGB n.F.) |
| Stimmrecht | Nach Koepfen | Frei vereinbar |
| Gewinnverteilung | Zu gleichen Teilen | Frei vereinbar |
Pflichtinhalte des GbR-Vertrags
- Gesellschafter — Alle mit Name und Adresse
- Gesellschaftszweck — Was ist das Geschaeft der GbR?
- Beitraege — Geld, Sacheinlagen, Arbeitsleistung
- Geschaeftsfuehrung — Wer fuehrt die Geschaefte? Einzeln oder gemeinschaftlich?
- Vertretung — Wer vertritt die GbR nach aussen?
- Gewinn- und Verlustverteilung — Gleichmaessig oder nach Beitraegen?
- Entnahmen — Welche Betraege duerfen Gesellschafter entnehmen?
- Ausscheiden und Abfindung — Unter welchen Bedingungen? Wie wird abgefunden?
- Aufloesung — Wann und wie wird die GbR aufgeloest?
Unbeschraenkte Haftung! Jeder GbR-Gesellschafter haftet unbeschraenkt mit seinem gesamten Privatvermoegen fuer die Schulden der Gesellschaft (Paragraph 721 BGB n.F.). Eine Haftungsbeschraenkung ist nur intern moeglich, nicht gegenueber Dritten.
Checkliste GbR-Vertrag
- Alle Gesellschafter benannt?
- Gesellschaftszweck definiert?
- Beitraege festgelegt?
- Geschaeftsfuehrung geregelt?
- Vertretung geregelt?
- Gewinnverteilung vereinbart?
- Entnahmerecht geregelt?
- Ausscheiden und Abfindung geregelt?
- Wettbewerbsverbot?
- Nachfolgeklausel bei Tod eines Gesellschafters?
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