Das Homeoffice ist nach der Pandemie fester Bestandteil der Arbeitswelt geworden. Aber die rechtliche Grundlage hinkt hinterher — ein gesetzliches Recht auf Homeoffice gibt es in Deutschland weiterhin nicht. Umso wichtiger ist eine klare vertragliche Vereinbarung.
Homeoffice vs. Telearbeit vs. Mobile Arbeit
| Modell | Definition | ArbStättV |
|---|---|---|
| Telearbeit | Fester Bildschirmarbeitsplatz zu Hause, vom AG eingerichtet | Paragraph 2 Abs. 7 ArbStättV: volle Anwendung |
| Mobile Arbeit | Arbeiten von überall (Cafe, Zug, Co-Working) | ArbStättV gilt nicht |
| Homeoffice (hybrid) | Mix aus Büro und Zuhause, flexible Tage | Je nach Vereinbarung |
Pflichtregelungen in der Vereinbarung
- Arbeitsort — Welche Räume? Nur die private Wohnung oder auch andere Orte?
- Arbeitszeit — Kernzeiten, Erreichbarkeit, Arbeitszeiterfassung (BAG 1 ABR 22/21: Arbeitgeber muss Arbeitszeit erfassen)
- Arbeitsmittel — Wer stellt Laptop, Monitor, Schreibtisch? Nutzung privater Geräte (BYOD)?
- Datenschutz — VPN-Pflicht, Bildschirmsperre, Dokumentensicherheit, DSGVO-Compliance
- Kostenerstattung — Internet, Strom, Telefon, Büromaterial. Pauschale oder Einzelnachweis
- Versicherungsschutz — Gesetzliche Unfallversicherung gilt auch im Homeoffice (Paragraph 8 Abs. 1 SGB VII, erweitert 2021)
- Zutrittsrecht — Arbeitgeber darf die Arbeitsstätte nach Ankündigung besichtigen (Paragraph 2 Abs. 7 ArbStättV bei Telearbeit)
Arbeitszeiterfassung
Nach dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Im Homeoffice besonders relevant:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit dokumentieren
- Pausen erfassen
- Überstunden transparent machen
- Ruhezeiten einhalten (11 Stunden nach Paragraph 5 ArbZG)
Datenschutz im Homeoffice
Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für den Datenschutz — auch wenn der Arbeitnehmer zu Hause arbeitet. Mindestanforderungen:
- VPN-Verbindung für alle Zugriffe auf Firmennetzwerk
- Verschlüsselung der Festplatte
- Bildschirmsperre bei Verlassen des Arbeitsplatzes
- Vertrauliche Dokumente in verschließbarem Schrank
- Keine Nutzung privater E-Mail oder Cloud-Dienste für Firmendaten
- Shredder für Papierunterlagen
Unfallversicherung im Homeoffice
Seit Juni 2021 sind Wege im Homeoffice den Wegen im Betrieb gleichgestellt (Paragraph 8 Abs. 1 SGB VII). Der Gang vom Bett zum Schreibtisch ist also versichert, genauso wie der Weg zur Toilette oder in die Küche, wenn er dem Arbeitszweck dient.
Checkliste Home-Office-Vereinbarung
- Arbeitsmodell definiert (Telearbeit, mobile Arbeit, hybrid)?
- Arbeitstage und Erreichbarkeit geregelt?
- Arbeitszeiterfassung implementiert?
- Arbeitsmittel-Bereitstellung geklärt?
- Datenschutz-Maßnahmen vereinbart?
- Kostenerstattung geregelt?
- Unfallversicherungsschutz bestätigt?
- Zutrittsrecht des Arbeitgebers geregelt?
- Widerrufs- oder Änderungsmöglichkeit vorgesehen?
- Arbeitsschutz (Ergonomie, Beleuchtung) angesprochen?
Verwandt: Arbeitsvertrag Vorlage und Datenschutzerklärung Vorlage.