Home-Office-Vereinbarung: Vorlage und rechtliche Pflichten

Das Homeoffice ist nach der Pandemie fester Bestandteil der Arbeitswelt geworden. Aber die rechtliche Grundlage hinkt hinterher — ein gesetzliches Recht auf Homeoffice gibt es in Deutschland weiterhin nicht. Umso wichtiger ist eine klare vertragliche Vereinbarung.

Homeoffice vs. Telearbeit vs. Mobile Arbeit

ModellDefinitionArbStättV
TelearbeitFester Bildschirmarbeitsplatz zu Hause, vom AG eingerichtetParagraph 2 Abs. 7 ArbStättV: volle Anwendung
Mobile ArbeitArbeiten von überall (Cafe, Zug, Co-Working)ArbStättV gilt nicht
Homeoffice (hybrid)Mix aus Büro und Zuhause, flexible TageJe nach Vereinbarung

Pflichtregelungen in der Vereinbarung

  • Arbeitsort — Welche Räume? Nur die private Wohnung oder auch andere Orte?
  • Arbeitszeit — Kernzeiten, Erreichbarkeit, Arbeitszeiterfassung (BAG 1 ABR 22/21: Arbeitgeber muss Arbeitszeit erfassen)
  • Arbeitsmittel — Wer stellt Laptop, Monitor, Schreibtisch? Nutzung privater Geräte (BYOD)?
  • Datenschutz — VPN-Pflicht, Bildschirmsperre, Dokumentensicherheit, DSGVO-Compliance
  • Kostenerstattung — Internet, Strom, Telefon, Büromaterial. Pauschale oder Einzelnachweis
  • Versicherungsschutz — Gesetzliche Unfallversicherung gilt auch im Homeoffice (Paragraph 8 Abs. 1 SGB VII, erweitert 2021)
  • Zutrittsrecht — Arbeitgeber darf die Arbeitsstätte nach Ankündigung besichtigen (Paragraph 2 Abs. 7 ArbStättV bei Telearbeit)

Arbeitszeiterfassung

Nach dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Im Homeoffice besonders relevant:

  1. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit dokumentieren
  2. Pausen erfassen
  3. Überstunden transparent machen
  4. Ruhezeiten einhalten (11 Stunden nach Paragraph 5 ArbZG)

Datenschutz im Homeoffice

Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für den Datenschutz — auch wenn der Arbeitnehmer zu Hause arbeitet. Mindestanforderungen:

  • VPN-Verbindung für alle Zugriffe auf Firmennetzwerk
  • Verschlüsselung der Festplatte
  • Bildschirmsperre bei Verlassen des Arbeitsplatzes
  • Vertrauliche Dokumente in verschließbarem Schrank
  • Keine Nutzung privater E-Mail oder Cloud-Dienste für Firmendaten
  • Shredder für Papierunterlagen

Unfallversicherung im Homeoffice

Seit Juni 2021 sind Wege im Homeoffice den Wegen im Betrieb gleichgestellt (Paragraph 8 Abs. 1 SGB VII). Der Gang vom Bett zum Schreibtisch ist also versichert, genauso wie der Weg zur Toilette oder in die Küche, wenn er dem Arbeitszweck dient.

Checkliste Home-Office-Vereinbarung

  1. Arbeitsmodell definiert (Telearbeit, mobile Arbeit, hybrid)?
  2. Arbeitstage und Erreichbarkeit geregelt?
  3. Arbeitszeiterfassung implementiert?
  4. Arbeitsmittel-Bereitstellung geklärt?
  5. Datenschutz-Maßnahmen vereinbart?
  6. Kostenerstattung geregelt?
  7. Unfallversicherungsschutz bestätigt?
  8. Zutrittsrecht des Arbeitgebers geregelt?
  9. Widerrufs- oder Änderungsmöglichkeit vorgesehen?
  10. Arbeitsschutz (Ergonomie, Beleuchtung) angesprochen?

Verwandt: Arbeitsvertrag Vorlage und Datenschutzerklärung Vorlage.

Haufig gestellte Fragen

Habe ich ein Recht auf Homeoffice?
Nein, in Deutschland gibt es kein gesetzliches Recht auf Homeoffice. Der Arbeitgeber kann Homeoffice gewähren, aber nicht dazu gezwungen werden. Ausnahme: Der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag enthält eine entsprechende Regelung.
Wer zahlt die Kosten fürs Homeoffice?
Bei echter Telearbeit (fester Arbeitsplatz zu Hause) muss der Arbeitgeber die Kosten für die Einrichtung tragen. Bei mobiler Arbeit gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Kostenerstattung. In der Praxis vereinbaren viele Arbeitgeber Pauschalen zwischen 50 und 100 Euro pro Monat.

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