Ein Garagenmietvertrag unterliegt anderen Regeln als ein Wohnungsmietvertrag. Die Mietpreisbremse gilt nicht, der Kündigungsschutz ist schwächer, und die Kündigungsfristen können frei vereinbart werden.
Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied: Wird die Garage zusammen mit der Wohnung vermietet, gelten die strengeren Regeln des Wohnraummietrechts.
Getrennte vs. verbundene Vermietung
| Merkmal | Getrennt | Verbunden |
|---|---|---|
| Vertrag | Eigener Garagenmietvertrag | Teil des Wohnungsmietvertrags |
| Kündigungsschutz | Kein besonderer Schutz | Wohnraum-Schutz |
| Kündigungsfrist | Frei vereinbar | 3-9 Monate gesetzlich |
| Mietpreisbremse | Gilt nicht | Gilt |
| Eigenbedarf | Nicht erforderlich | Erforderlich |
BGH zur einheitlichen Vermietung Entscheidend ist, ob Wohnung und Garage einen einheitlichen Vertrag bilden (BGH VIII ZR 209/10). Dann gelten die strengeren Wohnraummietrecht-Regeln.
Pflichtinhalte
- Bezeichnung — Genaue Lage, Nummer, ggf. Tiefgarage/Ebene
- Mietzweck — Nur Fahrzeuge oder auch Lagerung?
- Miethöhe — Bei separater Vermietung oft Bruttomiete
- Laufzeit und Kündigung — Frist festlegen
- Haftung — Für Fahrzeugschäden üblicherweise keine Obhutspflicht
- Winterdienst — Zuständigkeit klären
Häufige Probleme
- Elektroauto laden — Ohne Vereinbarung kein Anspruch auf Ladestation
- Zweckentfremdung — Werkstatt oder Lager ohne Vereinbarung nicht erlaubt
- Untermiete — Erlaubnis des Vermieters erforderlich
- Feuchtigkeit — Berechtigt nur eingeschränkt zur Mietminderung
Steuerliche Aspekte
Separate Garagenvermietung unterliegt der Umsatzsteuer (19 %), anders als umsatzsteuerfreie Wohnraumvermietung. In der Praxis nur relevant bei Überschreitung der Kleinunternehmergrenze (22.000 Euro/Jahr).
Checkliste Garagenmietvertrag
- Separate oder verbundene Vermietung?
- Lage und Nummer korrekt?
- Nutzungszweck definiert?
- Miethöhe und Nebenkosten geregelt?
- Kündigungsfrist festgelegt?
- Haftung geregelt?
- E-Auto-Ladung geregelt?
- Umsatzsteuer berücksichtigt?
Verwandt: Mietvertrag Vorlage und Kündigung Mietvertrag.