Eine Mietbürgschaft dient als Sicherheit für den Vermieter — alternativ oder zusätzlich zur Barkaution. Besonders für junge Mieter, die keine drei Kaltmieten auf einen Schlag aufbringen können, ist die Elternbürgschaft ein gängiges Modell.
Arten der Mietbürgschaft
| Art | Einrede der Vorausklage | Risiko für Bürgen |
|---|---|---|
| Einfache Bürgschaft | Ja — Bürge kann verlangen, dass zuerst der Mieter in Anspruch genommen wird | Geringer |
| Selbstschuldnerische Bürgschaft | Nein — Vermieter kann sich direkt an den Bürgen wenden | Hoch |
| Bürgschaft auf erstes Anfordern | Nein — Bürge muss sofort zahlen, kann nur hinterher klagen | Sehr hoch |
BGH zur Obergrenze Die Mietbürgschaft darf zusammen mit einer bereits gezahlten Kaution die Grenze von drei Monats-Kaltmieten nicht überschreiten (Paragraph 551 BGB). Eine darüber hinausgehende Bürgschaft ist unwirksam — es sei denn, der Mieter hat sie freiwillig und ohne Aufforderung des Vermieters angeboten (BGH VIII ZR 110/05).
Wann ist eine Mietbürgschaft sinnvoll?
- Studenten und Berufseinsteiger — Kein ausreichendes Einkommen für die Kaution
- Mieter mit befristeter Anstellung — Vermieter verlangt zusätzliche Sicherheit
- Gewerberaummiete — Höhere Risiken, Bürgschaft als Standard
- Bonität eingeschränkt — Negativer SCHUFA-Eintrag, Bürgschaft als Ausgleich
Formvorschriften
Die Bürgschaft muss schriftlich erteilt werden (Paragraph 766 BGB). Eine mündliche Bürgschaft ist unwirksam. Der Bürge muss eigenhändig unterschreiben — elektronische Signatur reicht hier nicht aus.
Rechte des Bürgen
- Einrede der Vorausklage — Bei einfacher Bürgschaft (Paragraph 771 BGB)
- Einrede der Anfechtbarkeit — Wenn die Hauptschuld anfechtbar ist (Paragraph 770 BGB)
- Rückgriff auf den Mieter — Zahlt der Bürge, kann er beim Mieter Regress nehmen
- Kündigung — Bei unbefristeter Bürgschaft: Kündigung mit angemessener Frist möglich
Checkliste Mietbürgschaft
- Schriftform eingehalten?
- Art der Bürgschaft klar benannt?
- Obergrenze beachtet (max. 3 Kaltmieten inkl. Kaution)?
- Hauptschuldner (Mieter) korrekt benannt?
- Gläubiger (Vermieter) korrekt benannt?
- Bürgschaftsumme festgelegt?
- Rückgaberegelung bei Mietende?
Verwandt: Mietvertrag Vorlage und Vollmacht Vorlage.