Mietbürgschaft: Vorlage, Arten und rechtliche Grenzen

Eine Mietbürgschaft dient als Sicherheit für den Vermieter — alternativ oder zusätzlich zur Barkaution. Besonders für junge Mieter, die keine drei Kaltmieten auf einen Schlag aufbringen können, ist die Elternbürgschaft ein gängiges Modell.

Arten der Mietbürgschaft

ArtEinrede der VorausklageRisiko für Bürgen
Einfache BürgschaftJa — Bürge kann verlangen, dass zuerst der Mieter in Anspruch genommen wirdGeringer
Selbstschuldnerische BürgschaftNein — Vermieter kann sich direkt an den Bürgen wendenHoch
Bürgschaft auf erstes AnfordernNein — Bürge muss sofort zahlen, kann nur hinterher klagenSehr hoch
BGH zur Obergrenze Die Mietbürgschaft darf zusammen mit einer bereits gezahlten Kaution die Grenze von drei Monats-Kaltmieten nicht überschreiten (Paragraph 551 BGB). Eine darüber hinausgehende Bürgschaft ist unwirksam — es sei denn, der Mieter hat sie freiwillig und ohne Aufforderung des Vermieters angeboten (BGH VIII ZR 110/05).

Wann ist eine Mietbürgschaft sinnvoll?

  • Studenten und Berufseinsteiger — Kein ausreichendes Einkommen für die Kaution
  • Mieter mit befristeter Anstellung — Vermieter verlangt zusätzliche Sicherheit
  • Gewerberaummiete — Höhere Risiken, Bürgschaft als Standard
  • Bonität eingeschränkt — Negativer SCHUFA-Eintrag, Bürgschaft als Ausgleich

Formvorschriften

Die Bürgschaft muss schriftlich erteilt werden (Paragraph 766 BGB). Eine mündliche Bürgschaft ist unwirksam. Der Bürge muss eigenhändig unterschreiben — elektronische Signatur reicht hier nicht aus.

Rechte des Bürgen

  • Einrede der Vorausklage — Bei einfacher Bürgschaft (Paragraph 771 BGB)
  • Einrede der Anfechtbarkeit — Wenn die Hauptschuld anfechtbar ist (Paragraph 770 BGB)
  • Rückgriff auf den Mieter — Zahlt der Bürge, kann er beim Mieter Regress nehmen
  • Kündigung — Bei unbefristeter Bürgschaft: Kündigung mit angemessener Frist möglich

Checkliste Mietbürgschaft

  1. Schriftform eingehalten?
  2. Art der Bürgschaft klar benannt?
  3. Obergrenze beachtet (max. 3 Kaltmieten inkl. Kaution)?
  4. Hauptschuldner (Mieter) korrekt benannt?
  5. Gläubiger (Vermieter) korrekt benannt?
  6. Bürgschaftsumme festgelegt?
  7. Rückgaberegelung bei Mietende?

Verwandt: Mietvertrag Vorlage und Vollmacht Vorlage.

Haufig gestellte Fragen

Kann der Vermieter neben der Kaution auch eine Bürgschaft verlangen?
Ja, aber die Summe aus Kaution und Bürgschaft darf drei Monats-Kaltmieten nicht überschreiten (Paragraph 551 BGB). Ausnahme: Der Mieter bietet die Bürgschaft freiwillig an, ohne dass der Vermieter danach gefragt hat.
Wie wird die Bürgschaft zurückgegeben?
Nach Ende des Mietverhältnisses und Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist (3 bis 6 Monate) muss der Vermieter die Bürgschaftsurkunde zurückgeben. Der Bürge kann die Rückgabe verlangen.

Nützliche Online-Rechner