Untermietvertrag Vorlage: Muster und rechtliche Anforderungen

Die Untervermietung ist ein sensibles Thema im deutschen Mietrecht. Wer ohne Erlaubnis des Vermieters untervermietet, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die fristlose Kündigung.

Ob WG-Zimmer, befristete Untervermietung während eines Auslandsaufenthalts oder dauerhafte Untermiete — diese Vorlage deckt alle Konstellationen ab.

Anspruch auf Untervermietung

Paragraph 553 BGB regelt den Anspruch: Wenn der Mieter nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung eines Teils der Wohnung hat, muss der Vermieter zustimmen.

  • Finanzielle Gründe — Einkommensverlust, Arbeitslosigkeit
  • Persönliche Gründe — Einzug des Lebenspartners, Pflegeperson
  • Berufliche Gründe — Vorübergehender Auslandsaufenthalt
  • WG-Gründung — Auch in bestehenden Mietverhältnissen (BGH VIII ZR 4/18)
Airbnb-Untervermietung Der BGH hat entschieden, dass gewerbliche Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb keine Untervermietung im Sinne von Paragraph 553 BGB darstellt (VIII ZR 210/19). Der Vermieter kann dies verbieten.

Pflichtinhalte des Untermietvertrags

  • Hauptmieter als Vermieter — Vertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter
  • Genaue Raumbezeichnung — Welches Zimmer, welche gemeinsam genutzten Räume
  • Untermiete — Betrag, Fälligkeit, enthaltene Nebenkosten
  • Laufzeit — Befristet oder unbefristet
  • Verweis auf Hauptmietvertrag — Untermieter ist an dessen Regeln gebunden
  • Kaution — Maximal drei Monatsmieten

Risiken und Haftung

Der Hauptmieter haftet gegenüber dem Vermieter für das Verhalten des Untermieters (Paragraph 540 Abs. 2 BGB). Schäden, Lärm, Störungen — alles fällt auf den Hauptmieter zurück.

RisikoHaftungAbsicherung
WohnungsschädenHauptmieter ggü. VermieterKaution + Schadensklausel
MietrückstandUntermieter ggü. HauptmieterBürgschaft oder Vorauszahlung
RuhestörungHauptmieter ggü. VermieterVerhaltensregeln im Vertrag
Ende HauptmietvertragUntermieter verliert WohnrechtKlausel im Untermietvertrag

Untervermietung ohne Erlaubnis

  1. Vermieter kann abmahnen und Beendigung der Untervermietung fordern
  2. Bei Fortsetzung: fristlose Kündigung möglich (Paragraph 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
  3. Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzbar
  4. Unter Umständen Schadensersatz
Verweigerung ohne Grund Verweigert der Vermieter ohne triftigen Grund die Erlaubnis, kann der Mieter ein Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 540 Abs. 1 S. 2 BGB wahrnehmen oder auf Erteilung der Erlaubnis klagen.

Zuschlag für Untervermietung

Paragraph 553 Abs. 2 BGB erlaubt dem Vermieter einen angemessenen Zuschlag, wenn die Untervermietung zu erhöhter Abnutzung führt. In der Praxis: 10 bis 20 % der anteiligen Miete.

Checkliste Untermietvertrag

  1. Erlaubnis des Vermieters eingeholt (schriftlich)?
  2. Untermietvertrag schriftlich abgeschlossen?
  3. Zimmer und Räume genau bezeichnet?
  4. Miethöhe und Nebenkosten festgelegt?
  5. Kaution vereinbart?
  6. Hausordnung übernommen?
  7. Befristung oder Kündigungsfrist geregelt?
  8. Übergabeprotokoll erstellt?

Lesen Sie auch: Mietvertrag Vorlage und Vertragsvorlagen Ratgeber.

Haufig gestellte Fragen

Darf der Vermieter einen Zuschlag verlangen?
Ja, Paragraph 553 Abs. 2 BGB erlaubt einen angemessenen Zuschlag bei erhöhter Abnutzung. Üblich sind 10 bis 20 Prozent der anteiligen Miete.
Endet der Untermietvertrag bei Kündigung des Hauptmietvertrags?
Nicht automatisch. Der Hauptmieter muss separat kündigen. Der Vermieter kann aber direkt Herausgabe verlangen (Paragraph 546 Abs. 2 BGB).

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