Wohnungsübergabeprotokoll: Vorlage und Tipps

Das Wohnungsübergabeprotokoll ist kein Pflichtdokument — aber eines der wichtigsten Dokumente im Mietrecht. Ohne Protokoll steht im Streitfall Aussage gegen Aussage, und die Beweislast liegt fast immer beim Vermieter.

Warum ein Übergabeprotokoll unverzichtbar ist

Etwa 40 % aller Mietrechtsstreitigkeiten bei der Wohnungsrückgabe drehen sich um Schäden und Abnutzung. Ein sorgfältig ausgefülltes Protokoll bei Ein- und Auszug schützt beide Seiten.

Was ins Protokoll gehört

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Anwesende Personen mit Namen
  • Zählerstände — Strom, Gas, Wasser
  • Schlüsselübergabe — Anzahl und Art aller Schlüssel
  • Zustand jedes Raums — Wände, Böden, Decken, Fenster, Türen
  • Mängel und Schäden — Detailliert beschreiben und fotografieren
  • Vorhandene Einrichtung — Einbauküche, Sanitäranlagen, Rollläden
  • Sauberkeit — Besenrein oder tiefergehende Reinigung?

Raum-für-Raum-Checkliste

RaumPrüfpunkte
Eingang/FlurTürschloss, Klingel, Briefkasten, Bodenbelag
KücheHerd, Spüle, Armaturen, Fliesen, Abzugshaube
BadezimmerDusche/Wanne, WC, Waschbecken, Fugen, Spiegel
WohnzimmerParkett/Laminat, Steckdosen, Heizkörper, Fenster
SchlafzimmerBodenbelag, Rollläden, Tapete/Wände
Balkon/TerrasseGeländer, Bodenbelag, Abfluss
KellerFeuchtigkeit, Schloss, Beleuchtung

Häufige Streitpunkte

  1. Dübellöcher — Wenige Dübellöcher gelten als normaler Gebrauch (BGH VIII ZR 10/92). Übermäßig viele: Schadensersatz möglich
  2. Vergilbte Tapeten — Normale Abnutzung, kein Mangel. Aber: Raucherschäden gehen über normalen Gebrauch hinaus (BGH VIII ZR 124/05)
  3. Kratzer im Parkett — Leichte Gebrauchsspuren sind normal, tiefe Kratzer nicht
  4. Fehlende Schlüssel — Der Mieter muss alle erhaltenen Schlüssel zurückgeben. Fehlt einer, muss ggf. die Schließanlage ersetzt werden

Tipps für Mieter und Vermieter

  • Protokoll immer bei Ein- und Auszug erstellen
  • Fotos mit Datum als Beweismittel (Smartphone-Zeitstempel reicht)
  • Beide Parteien unterschreiben — Verweigerung im Protokoll vermerken
  • Bei Uneinigkeit: Mangel ins Protokoll aufnehmen mit Vermerk des Widerspruchs
  • Kopie für beide Seiten

Verwandt: Mietvertrag Vorlage und Mietminderung Vorlage.

Haufig gestellte Fragen

Muss ich ein Übergabeprotokoll unterschreiben?
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht. Aber wenn der Vermieter eines vorlegt, sollten Sie es unterschreiben — vorausgesetzt, der Inhalt stimmt. Verweigern Sie die Unterschrift, notiert der Vermieter das im Protokoll, und Sie verlieren ein wichtiges Beweismittel.
Was gilt als normale Abnutzung?
Leichte Gebrauchsspuren, die bei vertragsgemäßem Gebrauch unvermeidlich sind: leicht vergilbte Tapeten, Laufspuren im Teppich, wenige Dübellöcher, Verfärbungen am Waschbecken. Darüber hinausgehende Schäden (Brandlöcher, Wasserschäden, starke Verkratzungen) muss der Mieter ersetzen.

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