Die Elternzeit steht jedem Arbeitnehmer zu — unabhängig von der Betriebsgröße oder der Art des Arbeitsverhältnisses. Aber die Fristen sind strikt: Wer zu spät beantragt, verschiebt den Beginn der Elternzeit.
Anspruch und Dauer
- Wer hat Anspruch? — Alle Arbeitnehmer, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen
- Dauer — Bis zu 3 Jahre pro Kind, davon max. 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag
- Beide Elternteile — Können gleichzeitig Elternzeit nehmen
- Teilung — Jeder Elternteil kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufteilen
Fristen für den Antrag
| Zeitraum | Antragsfrist | Form |
|---|---|---|
| Elternzeit bis zum 3. Geburtstag | 7 Wochen vor Beginn | Schriftlich (Papier, Unterschrift) |
| Elternzeit zwischen 3. und 8. Geburtstag | 13 Wochen vor Beginn | Schriftlich (Papier, Unterschrift) |
| Verspäteter Antrag | Beginn verschiebt sich entsprechend | Keine rückwirkende Genehmigung |
Kündigungsschutz
Der besondere Kündigungsschutz beginnt 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit (bei Elternzeit ab dem 3. Geburtstag: 14 Wochen vorher) und dauert bis zum Ende der Elternzeit. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde möglich.
Teilzeit während der Elternzeit
Sie können während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (Paragraph 15 Abs. 4 BEEG). In Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern haben Sie einen Anspruch auf Teilzeit, wenn:
- Das Arbeitsverhältnis seit mehr als 6 Monaten besteht
- Die Verringerung auf 15 bis 32 Wochenstunden erfolgt
- Keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen
- Der Antrag 7 Wochen (Kinder bis 3 Jahre) bzw. 13 Wochen vorher gestellt wird
Elterngeld und Elternzeit
Elterngeld und Elternzeit sind getrennte Ansprüche:
| Aspekt | Elternzeit | Elterngeld |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) | BEEG |
| Dauer | Bis zu 3 Jahre | Basiselterngeld: 12+2 Monate, ElterngeldPlus: bis 28 Monate |
| Arbeitsverhältnis | Ruht | Einkommensersatz (65-67 %, min. 300, max. 1.800 Euro) |
| Zuständigkeit | Arbeitgeber | Elterngeldstelle des Bundeslandes |
Checkliste Elternzeit-Antrag
- Antragsfrist berechnet (7 bzw. 13 Wochen vor Beginn)?
- Schriftform mit Unterschrift (kein E-Mail)?
- Zeitraum verbindlich festgelegt (Bindungszeitraum: 2 Jahre)?
- Teilzeitwunsch rechtzeitig beantragt?
- Elterngeld separat bei der Elterngeldstelle beantragt?
- Kündigungsschutz-Beginn notiert?
- Arbeitgeber über voraussichtliche Dauer informiert?
Verwandt: Arbeitsvertrag Vorlage und Kündigung Arbeitsvertrag.