Elternzeit Antrag: Vorlage, Fristen und Kündigungsschutz

Die Elternzeit steht jedem Arbeitnehmer zu — unabhängig von der Betriebsgröße oder der Art des Arbeitsverhältnisses. Aber die Fristen sind strikt: Wer zu spät beantragt, verschiebt den Beginn der Elternzeit.

Anspruch und Dauer

  • Wer hat Anspruch? — Alle Arbeitnehmer, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen
  • Dauer — Bis zu 3 Jahre pro Kind, davon max. 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag
  • Beide Elternteile — Können gleichzeitig Elternzeit nehmen
  • Teilung — Jeder Elternteil kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufteilen

Fristen für den Antrag

ZeitraumAntragsfristForm
Elternzeit bis zum 3. Geburtstag7 Wochen vor BeginnSchriftlich (Papier, Unterschrift)
Elternzeit zwischen 3. und 8. Geburtstag13 Wochen vor BeginnSchriftlich (Papier, Unterschrift)
Verspäteter AntragBeginn verschiebt sich entsprechendKeine rückwirkende Genehmigung
Schriftform zwingend! Der Elternzeitantrag muss schriftlich erfolgen — mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier (Paragraph 16 Abs. 1 BEEG). E-Mail reicht nicht! Bei verspätetem Antrag verschiebt sich der Beginn der Elternzeit, nicht aber der Kündigungsschutz.

Kündigungsschutz

Der besondere Kündigungsschutz beginnt 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit (bei Elternzeit ab dem 3. Geburtstag: 14 Wochen vorher) und dauert bis zum Ende der Elternzeit. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde möglich.

Teilzeit während der Elternzeit

Sie können während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (Paragraph 15 Abs. 4 BEEG). In Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern haben Sie einen Anspruch auf Teilzeit, wenn:

  1. Das Arbeitsverhältnis seit mehr als 6 Monaten besteht
  2. Die Verringerung auf 15 bis 32 Wochenstunden erfolgt
  3. Keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen
  4. Der Antrag 7 Wochen (Kinder bis 3 Jahre) bzw. 13 Wochen vorher gestellt wird

Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld und Elternzeit sind getrennte Ansprüche:

AspektElternzeitElterngeld
RechtsgrundlageBEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)BEEG
DauerBis zu 3 JahreBasiselterngeld: 12+2 Monate, ElterngeldPlus: bis 28 Monate
ArbeitsverhältnisRuhtEinkommensersatz (65-67 %, min. 300, max. 1.800 Euro)
ZuständigkeitArbeitgeberElterngeldstelle des Bundeslandes

Checkliste Elternzeit-Antrag

  1. Antragsfrist berechnet (7 bzw. 13 Wochen vor Beginn)?
  2. Schriftform mit Unterschrift (kein E-Mail)?
  3. Zeitraum verbindlich festgelegt (Bindungszeitraum: 2 Jahre)?
  4. Teilzeitwunsch rechtzeitig beantragt?
  5. Elterngeld separat bei der Elterngeldstelle beantragt?
  6. Kündigungsschutz-Beginn notiert?
  7. Arbeitgeber über voraussichtliche Dauer informiert?

Verwandt: Arbeitsvertrag Vorlage und Kündigung Arbeitsvertrag.

Haufig gestellte Fragen

Kann mein Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen?
Nein. Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch, keine Genehmigung. Der Arbeitgeber kann sie nicht ablehnen, wenn die Voraussetzungen erfüllt und die Fristen eingehalten sind. Er kann allerdings den dritten Abschnitt (die Übertragung auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag) aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden?
Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Eine Ausnahme gilt bei erneuter Schwangerschaft oder Mutterschutz — dann kann die Elternzeit vorzeitig beendet werden, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss (Paragraph 16 Abs. 3 BEEG).

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