Eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA — Non-Disclosure Agreement) schuetzt vertrauliche Informationen bei Geschaeftsverhandlungen, Kooperationen oder vor der Einstellung von Mitarbeitern.
Arten von NDAs
| Art | Wer ist gebunden | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Einseitig | Nur eine Partei | Arbeitgeber-Arbeitnehmer, Investor-Startup |
| Gegenseitig (bilateral) | Beide Parteien | Joint Ventures, Kooperationen |
| Multilateral | Mehrere Parteien | Konsortien, Forschungsprojekte |
Wesentliche Klauseln
- Definition der vertraulichen Informationen — Moeglichst konkret, nicht pauschal 'alles'
- Ausnahmen — Oeffentlich bekannte Informationen, eigenstaendig entwickeltes Wissen, von Dritten rechtmaessig erhaltene Informationen
- Nutzungsbeschraenkung — Nur fuer den vereinbarten Zweck
- Laufzeit — Typisch: 2-5 Jahre nach Ende der Zusammenarbeit
- Vertragsstrafe — Pauschaler Schadensersatz bei Verstoss (empfohlen: 10.000-50.000 Euro)
- Rueckgabepflicht — Alle Unterlagen zurueckgeben oder vernichten bei Ende
- Anwendbares Recht — Deutsches Recht? Welcher Gerichtsstand?
GeschGehG beachten
Seit 2019 gilt das Geschaeftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Voraussetzung fuer den Schutz als Geschaeftsgeheimnis: angemessene Geheimhaltungsmassnahmen. Ein NDA ist genau eine solche Massnahme — ohne NDA kann der Schutz nach GeschGehG entfallen.
Checkliste NDA
- Vertrauliche Informationen konkret definiert?
- Ausnahmen klar benannt?
- Nutzungszweck festgelegt?
- Laufzeit bestimmt?
- Vertragsstrafe vereinbart?
- Rueckgabepflicht geregelt?
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand?
Verwandt: Freelancer-Vertrag und Gesellschaftsvertrag GbR.