Geschaeftsfuehrervertrag GmbH: Vorlage und wichtige Klauseln

Der Geschaeftsfuehrervertrag regelt das Dienstverhaeltnis zwischen der GmbH und ihrem Geschaeftsfuehrer. Er ist kein Arbeitsvertrag — der GF ist Organmitglied, nicht Arbeitnehmer. Das hat weitreichende Konsequenzen.

Geschaeftsfuehrer vs. Arbeitnehmer

AspektGeschaeftsfuehrerArbeitnehmer
KuendigungsschutzKSchG gilt nichtKSchG gilt (ab 6 Monate + 10 MA)
SozialversicherungNur bei Fremdgeschaeftsfuehrer mit WeisungsgebundenheitPflichtversichert
ArbeitszeitgesetzGilt nichtGilt
UrlaubsanspruchNur vertraglichGesetzlich mind. 20 Tage
HaftungUnbeschraenkt gegenueber der GmbH (Paragraph 43 GmbHG)Beschraenkt (innerbetrieblicher Schadensausgleich)

Wesentliche Klauseln

  • Amtsdauer und Bestellung — Befristet oder unbefristet, Gesellschafterbeschluss
  • Verguetung — Fixgehalt + variable Verguetung, Dienstwagen, bAV
  • Abberufung — Jederzeit durch Gesellschafterbeschluss (Paragraph 38 GmbHG), getrennt vom Vertrag
  • Kuendigungsfrist — Ueblich: 6-12 Monate (freie Vereinbarung)
  • Wettbewerbsverbot — Waehrend und nach der Taetigkeit (mit Karenzentschaedigung)
  • D&O-Versicherung — GmbH sollte D&O abschliessen, Selbstbehalt mind. 10 % (Paragraph 93 Abs. 2 AktG analog)
  • Haftung — Paragraph 43 GmbHG: Sorgfalt eines ordentlichen Geschaeftsleiters
Abberufung und Kuendigung sind getrennt Die Abberufung als Organ (Gesellschafterbeschluss) und die Kuendigung des Dienstvertrags sind zwei verschiedene Akte. Der GF kann als Organ abberufen werden, behaelt aber seinen Vergüungsanspruch bis zum Ende der Kuendigungsfrist.

Checkliste Geschaeftsfuehrervertrag

  1. Amtsdauer geregelt?
  2. Verguetung und variable Anteile?
  3. Kuendigungsfrist (beidseitig)?
  4. Wettbewerbsverbot mit Karenzentschaedigung?
  5. D&O-Versicherung?
  6. Urlaubsanspruch vertraglich geregelt?
  7. Spesenpauschale/Reisekosten?
  8. Abfindungsregelung bei Abberufung?

Verwandt: GbR Gesellschaftsvertrag und Freelancer-Vertrag.

Haufig gestellte Fragen

Ist der GmbH-Geschaeftsfuehrer sozialversicherungspflichtig?
Gesellschafter-Geschaeftsfuehrer mit Mehrheitsbeteiligung: nein. Fremdgeschaeftsfuehrer oder Minderheitsgesellschafter-GF: in der Regel ja, wenn Weisungsgebundenheit besteht. Die DRV prueft im Einzelfall.
Kann der Geschaeftsfuehrer jederzeit abberufen werden?
Ja, durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit (Paragraph 38 Abs. 1 GmbHG), sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Aber: Der Dienstvertrag laueft weiter, der GF behaelt seinen Vergütungsanspruch bis zum Ende der Kuendigungsfrist.

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