Überstundenregelung: Vorlage und aktuelle Rechtsprechung

Die Überstundenregelung ist eine der fehleranfälligsten Klauseln im Arbeitsvertrag. Der Klassiker 'Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten' ist in den meisten Fällen unwirksam — trotzdem findet er sich in unzähligen Verträgen.

Wann die Pauschalabgeltung unwirksam ist

Das BAG hat in mehreren Urteilen klargestellt (5 AZR 517/09, 5 AZR 765/10): Eine pauschale Abgeltungsklausel ohne Obergrenze ist wegen Intransparenz unwirksam. Der Arbeitnehmer muss erkennen können, welches Arbeitspensum auf ihn zukommt.

KlauselWirksam?Begründung
Überstunden sind mit dem Gehalt abgegoltenUnwirksamKeine Obergrenze, intransparent (BAG 5 AZR 517/09)
Bis zu 10 Überstunden/Monat sind abgegoltenWirksamKlare Obergrenze, transparent
20 % Überstunden sind abgegoltenWirksamProzentuale Obergrenze zulässig
Erforderliche Überstunden sind abgegoltenUnwirksamZu unbestimmt
Überstunden nach AT-Vertrag (hohe Vergütung)Tendenz wirksamBei Gehalt deutlich über BBG (BAG 5 AZR 765/10)

Arbeitszeiterfassung: Pflicht seit BAG-Beschluss

Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) müssen alle Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen. Das bedeutet: Überstunden werden automatisch dokumentiert und müssen vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Vergütung von Überstunden

  • Gesetzliche Regel — Paragraph 612 Abs. 1 BGB: Überstunden sind zu vergüten, wenn eine Vergütung den Umständen nach zu erwarten ist
  • Zuschläge — Kein gesetzlicher Anspruch, nur wenn tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vereinbart
  • Freizeitausgleich — Statt Vergütung kann Freizeitausgleich vereinbart werden
  • Verjährung — 3 Jahre (Paragraph 195 BGB), Ausschlussfristen im Vertrag beachten

Grenzen des Arbeitszeitgesetzes

RegelVorgabeRechtsgrundlage
Tägliche ArbeitszeitMax. 8 Stunden, ausnahmsweise 10Paragraph 3 ArbZG
Wöchentliche ArbeitszeitMax. 48 Stunden im DurchschnittParagraph 3 ArbZG
RuhezeitMin. 11 Stunden zwischen ArbeitstagenParagraph 5 ArbZG
SonntagsarbeitGrundsätzlich verbotenParagraph 9 ArbZG
Ausgleichszeitraum6 Monate / 24 WochenParagraph 3 ArbZG

Checkliste Überstundenregelung

  1. Klare Obergrenze für abgegoltene Überstunden?
  2. Vergütung oder Freizeitausgleich geregelt?
  3. Zuschläge vereinbart (falls gewünscht)?
  4. Arbeitszeiterfassung implementiert?
  5. ArbZG-Grenzen eingehalten?
  6. Anordnungsberechtigung geregelt (wer darf Überstunden anordnen)?
  7. Ausschlussfristen mindestens 3 Monate?

Verwandt: Arbeitsvertrag Vorlage und Home-Office-Vereinbarung.

Haufig gestellte Fragen

Muss ich Überstunden leisten?
Nur wenn es eine vertragliche, tarifvertragliche oder betriebliche Regelung gibt. Ohne solche Vereinbarung kann der Arbeitgeber Überstunden nur in Notfällen anordnen (Brand, Naturkatastrophe, dringende Aufträge). Regelmäßige Überstunden ohne Vereinbarung sind nicht geschuldet.
Verfallen Überstunden, wenn ich sie nicht geltend mache?
Überstundenansprüche verjähren nach 3 Jahren (Paragraph 195 BGB). Aber Achtung: Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen von 3 bis 6 Monaten, nach denen Ansprüche verfallen. Prüfen Sie Ihren Vertrag.

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